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Aufnahme BM 1

Aufnahmebedingungen Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsmaturitätsausbildung während der Lehre sind:

  1. Ein abgeschlossener Lehrvertrag und
    Voraussetzung für die Aufnahme in die BM 1 ist, dass ein gültiger Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen wurde. Der Lehrbetrieb muss die BM anbieten, damit diese Ausbildung gemacht werden kann.
    Tipp: Am besten suchen Sie von Anfang an einen Lehrbetrieb, der die BM unterstützt. Im Lehrstellennachweis LenaBB sind diese Betriebe speziell gekennzeichnet.
  2. eine Übertrittberechtigung.
    Am Ende der obligatorischen Schulzeit müssen die Übertrittsbedingungen Ihres Wohnkantons für die Berufsmaturität erfüllt sein. Sie brauchen im dritten Jahr der Sekundarschule eine „Berechtigung für den Übertritt in die FMS, IMS, WMS und BM“. Wenn diese nicht erreicht wurde, können Lernende mit Schulort Basel-Stadt zur Schule im Frühlingssemester des letzten Schuljahrs die freiwillige Aufnahmeprüfung machen. Informationen dazu finden Sie im Klapptext weiter unten.

    Volksschulabschluss vor 2017
    Wenn Sie Ihre obligatorische Schulzeit vor Juli 2017 beendet haben, werden Sie nach den alten Richtlinien aufgenommen und können gegebenenfalls eine Aufnahmeprüfung absolvieren, wenn Sie nicht prüfungsfrei aufgenommen werden können. Informationen erhalten Sie vom Schulsekretariat.
    Lernende aus anderen Kantonen als Basel-Stadt werden gemäss den Aufnahmebedingungen des Kantons, in dem die obligatorische Schulzeit abgeschlossen wird, aufgenommen. 

Freiwillige Aufnahmeprüfung für BM1

Anmeldung Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Besprechen Sie Ihren Wunsch, die Berufsmaturität zu absolvieren, mit Ihrer Berufsbildnerin/Ihrem Berufsbildner. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen Sie es in Ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb unterschreiben. Senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen direkt an die Berufsfachschule Basel.

Die Abteilungsleitung Berufsmaturität der Berufsfachschule Basel teilt Ihnen im Anschluss mit, ob Sie prüfungsfrei aufgenommen werden können oder ob Sie die Aufnahmeprüfung absolvieren müssen.