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Allgemeinbildung

Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) bereitet die Lernenden auf ihr aktuelles und zukünftiges Berufs- und Privatleben vor. Die Lernenden erwerben dabei wichtiges Grundwissen zu Themen aus Gesellschaft und Alltag.

Der Unterricht orientiert sich an den Erfahrungen und der Erlebniswelt junger Erwachsener. Gleichzeitig werden die Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen gefördert.

Lernbereiche

Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) besteht aus zwei Bereichen: Gesellschaft sowie Sprache und Kommunikation. In beiden Bereichen erhalten die Lernenden während der Ausbildung jeweils eigene Noten im Semesterzeugnis.

Die Inhalte des allgemeinbildenden Unterrichts sind im schulinternen Lehrplan festgelegt. Dieser basiert auf dem eidgenössischen Rahmenlehrplan für den Allgemeinbildenden Unterricht vom 1. Mai 2006. In der dreijährigen Grundbildung mit EFZ sind die Inhalte für alle gewerblich-industriellen Berufe gleich. In der zweijährigen Attestausbildung mit EBA gilt ein eigener ABU-Lehrplan.

Wer bereits einen Lehrabschluss in einem anderen Beruf oder ein Maturitätsausweis vorweisen kann, ist vom allgemeinbildenden Unterricht befreit. In diesem Fall stellt die Lehraufsicht eine entsprechende Dispensation/Verfügung aus.

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren (QV) im Fach Allgemeinbildung setzt sich aus den folgenden drei Bereichen zusammen:

  • Erfahrungsnoten
  • Vertiefungsarbeit (VA)
  • Standardisierte Einzelprüfung (SEP)

Alle Bereiche zählen je ein Drittel und ergeben zusammen die Schlussnote Allgemeinbildung. EBA-Lernende absolvieren keine SEP.

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